Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Bestimmte Personengruppen sind von diesem Anspruch jedoch ausgenommen. Diese speziellen Regelungen sind von den Personalabteilungen zu berücksichtigen.
Im Jahr 2023 haben Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 25 Tage krankheitsbedingt gefehlt. Der besorgniserregende Trend hat weitreichende Folgen für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft insgesamt. Mit guten Anreizsystemen können Personalabteilungen steigenden Fehlzeiten entgegenwirken, die das Wohlbefinden der Mitarbeiter stärkt als auch die Loyalität gegenüber dem Unternehmen fördert.
Alljährlich werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung angepasst, doch die geplanten Werte für 2025 dürften zu ungewohnt deutlichen Beitragserhöhungen führen. Neben den stark steigenden Beitragsbemessungsgrenzen stehen auch der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung im Fokus.
Die neue EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz setzt weltweit einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Regulierung von KI-Systemen. Der „EU AI Act“ hat das Ziel, sowohl die Gesellschaft vor den Risiken der Technologie zu schützen als auch Innovationen zu fördern. Im Folgenden werden die Anforderungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen des EU AI Acts mit einem besonderen Bezug zur Personalarbeit untersucht.
Eine mögliche Scheinselbstständigkeit von Auftragnehmern bedeutet für Unternehmen ein grundsätzliches Risiko, denn sie ist nicht einfach zu identifizieren und kann bei falscher Einschätzung zu erheblichen Konsequenzen führen.
Unternehmen können bis Ende 2024 eine steuerfreie Prämie zur Abmilderung der Inflation an ihre Beschäftigten auszahlen. Diese „Inflationsausgleichsprämie“ soll helfen, die Auswirkungen der gestiegenen Verbraucherpreise abzufedern. Allerdings kommt es immer wieder zum Ausschluss bestimmter Personengruppen von dieser Prämie, in einem kürzlich vor dem Arbeitsgericht verhandelten Fall aufgrund einer Elternzeit.
Bei einer Lohnpfändungen handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, welche in der Zivilprozessordnung geregelt ist. An deren Vollstreckung muss der Arbeitgeber mitwirken. Die geltenden Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst, um das Existenzminium des Schuldners zu gewährleisten.
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung, umgangssprachlich Minijob genannt, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz gelten somit dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie bei anderen Beschäftigungsarten. Für beide Vertragsparteien ergeben sich daraus klare Rechte und Pflichten.