Die neue EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz setzt weltweit einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Regulierung von KI-Systemen. Der „EU AI Act“ hat das Ziel, sowohl die Gesellschaft vor den Risiken der Technologie zu schützen als auch Innovationen zu fördern. Im Folgenden werden die Anforderungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen des EU AI Acts mit einem besonderen Bezug zur Personalarbeit untersucht.
Eine mögliche Scheinselbstständigkeit von Auftragnehmern bedeutet für Unternehmen ein grundsätzliches Risiko, denn sie ist nicht einfach zu identifizieren und kann bei falscher Einschätzung zu erheblichen Konsequenzen führen.
Unternehmen können bis Ende 2024 eine steuerfreie Prämie zur Abmilderung der Inflation an ihre Beschäftigten auszahlen. Diese „Inflationsausgleichsprämie“ soll helfen, die Auswirkungen der gestiegenen Verbraucherpreise abzufedern. Allerdings kommt es immer wieder zum Ausschluss bestimmter Personengruppen von dieser Prämie, in einem kürzlich vor dem Arbeitsgericht verhandelten Fall aufgrund einer Elternzeit.
Bei einer Lohnpfändungen handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, welche in der Zivilprozessordnung geregelt ist. An deren Vollstreckung muss der Arbeitgeber mitwirken. Die geltenden Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst, um das Existenzminium des Schuldners zu gewährleisten.
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung, umgangssprachlich Minijob genannt, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz gelten somit dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie bei anderen Beschäftigungsarten. Für beide Vertragsparteien ergeben sich daraus klare Rechte und Pflichten.
Elektronisch übermittelte Lohnabrechnungen sind die umweltfreundliche Alternative zum klassischen Papierversand. Erfolgt ein Abruf der Entgeltabrechnungen ausschließlich digital, stehen Arbeitgeber in der Pflicht, eine vorherige Zustimmung der betreffenden Mitarbeiter einzuholen.
Weiterlesen … Digitale Lohnabrechnung nur mit Zustimmung der Mitarbeiter
Im Bestreben um den weiteren Bürokratieabbau hat sich die Bundesregierung auf eine Reform im Arbeitsrecht geeinigt. Damit sollen Arbeitsverträge zukünftig auch digital vereinbart werden können. Mit dem Wegfall der bisher verpflichtenden Schriftform wird eine Entlastung der Unternehmen angestrebt.
Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. In seinem Beitrag gibt Autor und Payroll-Experte Markus Matt einen Überblick zu steuerlichen Maßnahmen, die mit Blick auf die Entgeltabrechnung beschlossen wurden.