Brutto-Netto-Rechner

Kostenfreier Gehaltsrechner inkl. Arbeitgeberkosten als kleiner Helfer für Personalabteilung und Lohnbüro

Brutto-Nettolohn-Rechner mit Arbeitgeberkosten

Gehaltsrechner 2023*

Mit unserem Gehaltsrechner ermitteln Sie schnell & einfach Ihre persönlichen Netto-Entgeltwerte für die Jahre 2021, 2022 und 2023.

Jetzt neu: unser Rechner berücksichtigt auch Ihre individuellen Leistungsbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung. Damit haben wir für Sie die aktuellen Vorgaben zum neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) umgesetzt.

Wir weisen darauf hin, dass die Benutzereingaben zur Vereinfachung auf einen minimal notwendigen Umfang reduziert wurden. Gegebenenfalls können damit nicht alle Abrechnungskonstellationen abgebildet werden.

Ergebnis Lohnsteuerberechnung

Bitte füllen Sie das Formular aus und drücken "Berechnen", um ein Ergebnis vom Gehaltsrechner zu erhalten.

 

Leistungsverbesserungen durch Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Seit dem 01.07.2023 werden berufstätige Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung besonders entlastet, wobei der Arbeitgeberanteil unabhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder mit 1,7 % (Sachsen 1,2 %) immer gleich bleibt. Der Kinderfreibetrag zur Berechnung der Steuerlast ist dabei unabhängig und wird in unserem Gehaltsrechner separat angegeben.

Arbeitgeberkosten berechnen

Für Unternehmen, Personalabteilung und Lohnbüros haben wir einen weiterführenden Onlinerechner zur Berechnung Arbeitgeberkosten erstellt. Damit verschaffen Sie sich schnell einen ersten Überblick Ihrer Arbeitgeberkosten für eine Abteilung oder ein gesamtes Unternehmen.

Übrigens: auch unser Pfändungsrechner hat bereits die aktuelle Pfändungstabelle ab 01.07.2023 hinterlegt und ist zuverlässig einsatzbereit.

*Haftungsausschluss – alle Angaben ohne Gewähr

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir haben bei der Erstellung der Rechner auf lohnexperte.de äußerste Sorgfalt walten lassen. Für die Richtigkeit der Ergebnisse übernehmen wir jedoch keine Gewähr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

lohnexperte.de