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Umlagepflichtrechner

Auch im Krankheitsfall muss das Entgelt an die Beschäftigten fortgezahlt werden. Um insbesondere kleinere Unternehmen zu entlasten, sind Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen, grundsätzlich dazu verpflichtet, an dem Umlageverfahren U1 teilzunehmen.

Für diese Unternehmen handelt es sich also um eine Pflichtversicherung, deren Beiträge vom Arbeitgeber allein zu tragen sind. Im Gegenzug erstattet die Krankenkasse diesen einen gewissen Anteil der Aufwendungen des fortgezahlten Entgelts, wenn Arbeitnehmer erkranken.
Weitere Details zu den Umlageverfahren finden Sie auch hier.

Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen?

Diese Frage kann Ihnen der Umlage-Rechner auf lohnexperte.de mit wenigen Klicks beantworten. Damit klären Sie schnell und einfach, ob Ihr Unternehmen regelmäßig 30 oder weniger Mitarbeiter beschäftigt und Sie somit verpflichtet sind, am Umlageverfahren U1 teilzunehmen.

Betrieb bestand das gesamte Vorjahr

Anzahl der Beschäftigten am ersten des Monats

  mehr als 30 Std./Woche bis 30 Std./Woche bis 20 Std./Woche bis 10 Std./Woche

Sie müssen am Umlageverfahren U1 teilnehmen.
Ihr Betrieb hat im genannten Zeitraum nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

Sie nehmen nicht am Umlageverfahren U1 teil.
Ihr Betrieb hat im genannten Zeitraum mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsausschluss – alle Angaben ohne Gewähr

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wir haben bei der Erstellung der Rechner auf lohnexperte.de äußerste Sorgfalt walten lassen. Für die Richtigkeit der Ergebnisse übernehmen wir jedoch keine Gewähr.

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