Die Entgeltbescheinigung

Somit haben wir nun also die gesetzlichen Abgaben von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowohl im steuerrechtlichen als auch im sozialversicherungsrechtlichen Bereich, näher betrachtet.
Der Begriff Bruttogehalt bzw. Bruttolohn wurde dabei bereits einige Male erwähnt. Er bezeichnet den Verdienst eines Arbeitnehmers, bevor die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben abgezogen worden sind. Nach deren Abzug spricht man vom Nettogehalt bzw. Nettolohn des Arbeitnehmers. Dies ist im Volksmund der Betrag, den man "auf die Hand" bekommt.
Allerdings können auch vom Nettoverdienst noch sogenannte persönliche Abzüge abgehen (z.B. ein bereits gewährter Gehalts- oder Lohnvorschuss) oder persönliche Bezüge hinzukommen (z.B. Essensgeld-Zuschüsse).
Nach Einbeziehung dieser Be- und Abzüge verbleibt dann der sogenannte Auszahlungsbetrag, der dem Arbeitnehmer meist überwiesen oder bar ausgezahlt wird.

Um die Vorgänge des Werdegangs, vom Bruttoentgelt hin zum Auszahlungsbetrag, unter Anwendung der angesprochenen Rahmendaten zu dokumentieren, wird eine Entgeltbescheinigung (auch Lohnschein oder Gehaltsschein genannt) erstellt, den der Arbeitnehmer im Zuge seiner Vergütungszahlung, beispielsweise am Monatsende oder im Folgemonat, erhält.
Der Zeitpunkt variiert je nachdem, wann der Arbeitgeber die Vergütung an die Arbeitnehmer zahlt und wann demnach die Lohnabrechnung erstellt worden ist. Dies richtet sich auch danach, welche Arten von Vergütungen gezahlt werden.

Vergütungsarten

Beschäftigt ein Arbeitgeber nur Arbeitnehmer mit einem immer gleichbleibendem Festlohn/Festgehalt, kann die Entgeltbescheinigung z.B. schon etwas eher erstellt werden, da ja bereits im laufenden Monat klar ist, wie viel Bruttoverdienst die Arbeitnehmer für diesen Monat erhalten werden. 

Beschäftigt ein Arbeitgeber jedoch auch Stundenlöhner (Arbeitnehmer, die ihren Verdienst pro gearbeiteter Stunde erhalten), wird mit der Erstellung der Abrechnung meist gewartet, bis die Anzahl der geleisteten Stunden für einen Monat endgültig feststeht. Dies ist in der Regel erst am Monatsende der Fall.

In beiden Fällen wird der Lohn- bzw. Gehaltsschein dem Arbeitnehmer dann meist in einem geschlossenen Briefkuvert übergeben.

Gleiche Rahmenbedingungen für Gehalts- und Lohnscheine

Auf diesem Schein sind der Verdienst und wie er sich zusammensetzt sowie alle Abgaben des Arbeitnehmers genau abgebildet. 
Prinzipiell gelten auf jeder Entgeltbescheinigung die gleichen Gesetzmäßigkeiten, obwohl es viele verschiedene Lohnprogramme und Darstellungsarten von Lohnabrechnungen gibt.

Dennoch unterliegen die Berechnungen einheitlichen Vorgaben, die grundsätzlich, egal in welchem Lohnprogramm sie errechnet werden, bei gleichen Rahmenbedingungen, nicht zu unterschiedlichen Abrechnungsergebnissen führen dürfen. Ausnahmen gibt es hier beispielsweise durch Rundungsdifferenzen, welche die errechneten Werte geringfügig voneinander abweichen lassen können.

Die Entgeltbescheinigungsverordnung – Abrechnung und Bescheinigung

Auch die Bestandteile einer Entgeltbescheinigung sind in einer speziellen Verordnung geregelt – der Entgeltbescheinigungsverordnung.
Sie enthält Vorschriften über auszuweisende Angaben auf der Bescheinigung und gleichzeitig über die Anforderungen an das Abrechnungsprogramm, welches die Bescheinigung erstellt, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Zu Irritationen kann es hier kommen, wenn Fachliteratur von einer Unterscheidung zwischen Entgeltbescheinigung und Entgeltabrechnung spricht.
Der wesentliche Unterschied besteht hier darin, dass eine Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erstellt wird, um ihm die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts mitzuteilen und über eine erfolgte Auszahlung zu informieren.
Eine Entgeltbescheinigung hingegen wird für die zuständigen Institutionen der Sozialversicherung ausgestellt, um für den Arbeitnehmer Leistungen wie beispielsweise Krankengeld zu errechnen, die sich nach dem Einkommen richten.

In der Praxis werden jedoch von vielen Abrechnungsprogrammen Belege erstellt, die den Anforderungen beider Formen (Entgeltbescheinigung und Entgeltabrechnung) gleichzeitig gerecht werden und somit das Ausstellen von zwei verschiedenen Belegen überflüssig macht.

Um Ihnen besser zu veranschaulichen, wie so eine Entgeltbescheinigung aussehen kann, möchten wir Ihnen die Einzelheiten anhand eines Beispiels erläutern.

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