Qualifizierungsgeld – Förderung beruflicher Weiterbildung

von Markus Matt

Das Qualifizierungsgeld ist da!

Neue Gesetze für Arbeitgeber

Das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung reagiert auf die veränderte Arbeitswelt in Deutschland und soll den Beschäftigungssektor stärken. Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist das neue Qualifizierungsgeld, welches seit Jahresbeginn beantragt werden kann. Es richtet sich an Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch Strukturwandel gefährdet sind, aber durch Weiterbildungen gesichert werden können.

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die dem Kurzarbeitergeld ähnlich ist. Es wird betroffenen Beschäftigten während ihrer Weiterbildungsmaßnahmen bezahlt, sichert in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt und schafft ihnen somit Anreize, solche Fortbildungen tatsächlich durchzuführen. Von den neu erworbenen Kenntnissen profitieren nicht nur sie selbst, sondern auch ihr Arbeitgeber.

Vorteile und Voraussetzungen für Unternehmen

Für Unternehmen, die einen bedeutenden Teil ihrer Belegschaft qualifizieren müssen (mindestens 10 oder 20 %, je nach Betriebsgröße), stellt dieses Gesetz eine unterstützende Maßnahme zur Fachkräftesicherung dar.

Die Förderung ist zugänglich, wenn

  • die Weiterbildung mehr als 120 Stunden dauert,
  • von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird und
  • über einfache Anpassungsfortbildungen hinausgeht.

Sie ermöglicht es den Unternehmen, ihre Mitarbeiter sinnvoll weiterzubilden und auf die Herausforderungen des Strukturwandels und der Digitalisierung vorzubereiten.

Das ist gerade jetzt besonders wichtig, weil viele Betriebe ihre Geschäftsmodelle mit Blick auf die hohen Energiekosten und Probleme in den Lieferketten anpassen müssen. Durch die gezielte Weiterbildung ihrer Mitarbeiter können sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder sogar steigern.

Wie wird das Qualifizierungsgeld beantragt?

Betroffene Arbeitnehmer müssen im ersten Schritt Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aufnehmen, um sich ausführlich über ihre konkreten Möglichkeiten zu informieren. In der Folge erhalten sie ein umfangreiches Antragsformular, das gewissenhaft und vollständig ausgefüllt werden und gegebenenfalls durch notwendige Nachweise ergänzt werden sollte. Das gesamte Verfahren kann auch online durchgeführt werden.

Wie wird das Qualifizierungsgeld berechnet?

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz und steigt auf 67 Prozent, wenn die Beschäftigten mindestens ein Kind haben. Die genaue Berechnung erfolgt in einem komplizierteren Verfahren anhand von Referenzzeiträumen.

Qualifizierungsgeld und Nebeneinkommen

Wenn Beschäftigte während des Bezugs von Qualifizierungsgeld eine Nebenbeschäftigung ausüben, wird ein Freibetrag von 165 Euro abgezogen, bevor der überschüssige Betrag auf das Qualifizierungsgeld angerechnet wird. Das Nebeneinkommen wird nicht angerechnet, wenn es bereits im maßgeblichen Referenzzeitraum ausgeübt wurde. Die Beschäftigten müssen das anzurechnende Nebeneinkommen bescheinigen, und der Arbeitgeber muss es bei der Berechnung entsprechend berücksichtigen.

Hinweis:

Das Qualifizierungsgeld kann sofort beantragt werden, die Auszahlung erfolgt allerdings frühestens ab dem 1. April 2024.

 

Homeoffice und hybride Arbeitsmodelle

Chancen und Herausforderungen

Vor nicht allzu langer Zeit galt das Arbeiten von zuhause aus als Privileg, das oft erklärt und gerechtfertigt werden musste. Die Pandemie hat jedoch ab 2020 einen Wandel in dieser Wahrnehmung eingeleitet und das Homeoffice als eine praktikable Alternative zum traditionellen Büroarbeitsplatz etabliert. Heute wird Heimarbeit in vielen Branchen als integraler Bestandteil hybrider Beschäftigungsmodelle angesehen, die sich in einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt entwickeln. Diese Entwicklung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, birgt jedoch auch einige Herausforderungen.

Die Vorzüge des Homeoffice

Die Vorteile des Homeoffice liegen auf der Hand:

  • Die Einsparung von Zeit, Kosten und Stress durch kurze Wege zwischen Frühstückstisch und Arbeitsplatz ist offensichtlich.
  • Darüber hinaus ist die Arbeit von zuhause aus familienfreundlich, reduziert die Notwendigkeit von Dienstreisen und kann bei entsprechender Disziplin zu einer effizienteren und konzentrierteren Arbeitsweise führen.
  • Dies trägt letztendlich zur Steigerung der Lebensqualität bei.


Homeoffice als Risiko

Allerdings können Beschäftigte, die den Großteil ihrer Zeit zuhause verbringen, leichter in soziale Isolation geraten und auch die körperliche Bewegung kommt in dieser Situation gerne zu kurz. Die stetige physische Distanz vom Betrieb und den Kollegen kann zudem das Teamgefühl beschädigen und damit auch die positive Bindung zum Arbeitgeber. Viele Unternehmen beobachten zudem eine Tendenz zum Leistungsabfall bei langfristigem Homeoffice. Diese Risiken lassen sich in der Regel jedoch mildern, intelligente hybride Arbeitsmodelle sind an dieser Stelle ein gutes Mittel.

Der Aufstieg des hybriden Arbeitens

Hybrides Arbeiten kombiniert die Präsenz im Büro mit dem Arbeiten von zuhause aus. Dieser Ansatz gewinnt immer mehr Fans und ist in vielen Unternehmen bereits zum Standard geworden. Studien zufolge bevorzugen viele Beschäftigte ein hybrides Modell, die beliebteste Variante ist oftmals eine Aufteilung von drei Tagen Arbeit im Büro und zwei Tagen im Homeoffice.

Das Angebot hybrider Modelle gilt vielen Beschäftigten inzwischen als Voraussetzung für bestehende und neue Arbeitsverhältnisse, Arbeitgeber mit Präsenzpflicht haben folglich im Kampf um die besten Köpfe inzwischen oftmals das Nachsehen.

Etliche Führungskräfte äußern mit Blick auf Teamgeist und Produktivitätsverluste Bedenken gegen diese Entwicklung, können sich dieser letztlich aber nicht verschließen. Es gilt, individuelle Lösungen zu finden, mit der im eigenen Betrieb alle Beteiligten gut leben können.

Die Rolle der Personalabteilung

Im Bereich Führung und Personalmanagement müssen Arbeitsmodelle angepasst, Prozesse überarbeitet und die Unternehmenskultur erhalten werden. Zudem sind Aspekte wie die Förderung von Effektivität und Produktivität im Homeoffice sowie die gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes von Bedeutung.

Fazit

Homeoffice und hybride Arbeitsmodelle haben sich mittlerweile etabliert und bieten eine Reihe von Vorzügen, können jedoch auch für Probleme sorgen. Die meisten Menschen in Deutschland arbeiten indes weiterhin am traditionellen Arbeitsplatz, weil sie ihre Arbeit schlicht nicht von zuhause aus erledigen können. Oder möchten Sie von einem Arzt im Homeoffice operiert werden?

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STELLENANGEBOTE

 

Arbeitsunfähigkeit im Ausland

Pflichten für Beschäftigte, Risiken für Arbeitgeber

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die im Ausland erkranken, gelten besondere Pflichten, um ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung zu erhalten. Gleichzeitig tragen Arbeitgeber finanzielle Risiken im Falle einer Erkrankung ihrer Mitarbeiter in anderen Ländern.

Pflichten des Arbeitnehmers

Im Falle einer Erkrankung im Ausland sind Arbeitnehmer verpflichtet, bestimmte Melde- und Nachweispflichten zu erfüllen, um ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entbindet die Betroffenen nicht von diesen Verpflichtungen.

Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und den Aufenthaltsort des erkrankten Arbeitnehmers informiert werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen gilt auch im Ausland das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Nachweis ärztlicher Bescheinigungen

Ärztliche Bescheinigungen aus dem Ausland haben grundsätzlich die gleiche Gültigkeit wie deutsche Bescheinigungen. Sie müssen jedoch zwischen einer einfachen Erkrankung und einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unterscheiden. Mitarbeiter sollten auf diese spezielle Nachweispflicht hingewiesen werden, um Konflikte zu vermeiden.

Risiken für Arbeitgeber

Schwere Erkrankungen von gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern während einer Entsendung ins Ausland können für den Arbeitgeber sehr kostspielig werden.

Der Arbeitgeber ist gemäß dem Sozialgesetzbuch V während des Auslandsaufenthalts für die medizinische Versorgung erkrankter Mitarbeiter und ihrer mitreisenden Familienangehörigen verantwortlich. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber alle anfallenden medizinischen Kosten im Ausland tragen und in der Regel in Vorleistung treten muss.

Die Mitarbeiter können die erstattungsfähigen Beträge durch entsprechende Belege beim Arbeitgeber einreichen. Die Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse deckt jedoch oft nicht alle Kosten ab, sodass der Arbeitgeber in vielen Fällen einen erheblichen finanziellen Verlust erleidet. Bestimmte Versicherungen können diese Risiken aus Arbeitgebersicht mildern.

Fazit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit im Ausland bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um Konflikte und finanzielle Belastungen zu minimieren.

 

Letzte Aktualisierung: von Markus Matt

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