von Markus Matt
Ab dem 9. Oktober 2025 wird es ernst: Mit der verpflichtenden Einführung der "Verification of Payee" (VoP) wird jede SEPA-Zahlung einer automatischen Empfängerprüfung unterzogen. Ziel ist der Schutz vor Fehlüberweisungen, doch für Unternehmen bringt die Neuerung erhebliche organisatorische Herausforderungen mit sich. Die Lohnabrechnung ist besonders betroffen, denn schon kleinste Abweichungen zwischen Name und IBAN können künftig zu Zahlungsverzögerungen oder sogar Rückläufern führen.
VoP bedeutet: Der Zahlungsdienstleister prüft bei jeder SEPA-Überweisung, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Diese Pflicht gilt EU- und EWR-weit. Die Rückmeldung erfolgt in drei Stufen:
Grün: Alles passt, Zahlung problemlos möglich.
Gelb: Leichte Abweichungen (z. B. bei Schreibweisen oder Sonderzeichen).
Rot: Kein Bezug zwischen Name und IBAN – ein „No Match“.
Zwar lassen sich Zahlungen bei gelber oder roter Rückmeldung weiterhin ausführen, doch die Haftung geht in diesen Fällen auf den Absender über. Für Unternehmen bedeutet das: Jeder Flüchtigkeitsfehler bei Empfängerdaten kann zum echten Risiko werden.
In kaum einem Bereich ist die Datenqualität so entscheidend wie in der Lohnabrechnung. Mit der neuen VoP-Pflicht steigen die Anforderungen weiter:
Gerade bei Massenzahlungen oder engen Zeitplänen kann ein „No Match“ zu unnötigem Aufwand und Kosten führen.
Die Umstellung auf VoP-konforme Abläufe ist eine organisatorische Aufgabe. Wer diese fünf Maßnahmen durchführt, vermeidet Stress:
Bislang konnten kleinere Ungenauigkeiten im Zahlungsverkehr toleriert werden. Mit der VoP-Pflicht ist damit Schluss. Der Fokus verlagert sich klar in Richtung Qualitätssicherung, auch im Bereich der Lohnabrechnung. Wer Prozesse und Systeme rasch auf diese neue Realität vorbereitet, gewinnt Sicherheit und Effizienz.
Für viele Unternehmen ist das auch eine Chance: Die saubere Pflege von Empfängerdaten verbessert nicht nur die Payroll, sondern stärkt die gesamte Zahlungsinfrastruktur.
Ab 9. Oktober 2025 wird die Empfängerprüfung bei SEPA-Zahlungen verpflichtend. Wer schon jetzt seine Daten bereinigt und Prozesse VoP-konform gestaltet, vermeidet spätere Probleme und Haftungsrisiken.
Letzte Aktualisierung: von Markus Matt
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