Verpflegungsmehraufwand

= alle zusätzlichen Kosten, die anfallen, wenn sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Betriebsstätte befindet und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann

Ein beruflich bedingter Mehraufwand kann unter bestimmten Voraussetzungen als Werbekosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dies wird auch Reisespesen genannt.

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