Vermögenswirksame Leistungen

= tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten VL-Leistungen meist anteilig.

Für das Erhalten der vermögenswirksamen Leistungen ist der Abschluss eines VL-Sparplans nötig; z.B. eines:

  • Banksparplans
  • Bausparplans
  • Aktienfondssparplans
  • Tilgung eines Bausparvertrages
  • Betriebliche Altersvorsorge

 

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