Übernachtungskosten

= tatsächlich entstandene Kosten (Hotel, Herberge, Fremdenzimmer, Appartement, Zweitwohnung) für Übernachtungen

Sie sind in der nachgewiesenen Höhe erstattungsfähig.

Nebenkosten der Übernachtung, z.B. für die Minibar, die Garage oder das Telefon, zählen nicht als Übernachtungskosten.

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