Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (=TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Er löste weitgehend den Bundesangestelltentarif sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass das Tarifwerk für Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte vereinheitlicht wurde und dass man von der dienstalters- und familienbezogenen Bezahlung hin zu einer erfahrungs- und leistungsorientierten Vergütung übergegangen ist.

Für alle Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte gilt folgende einheitliche Entgelttabelle, bestehend aus:

  • 15 Entgeltgruppen (1-15)
  • 2 Grundstufen (1-2) und
  • 4 Entwicklungsstufen (3-6)

Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe ist in der Regel an der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber orientiert.

Ein Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld sind weggefallen. Weihnachts- und Urlaubsgeld wird als reduzierte Jahressonderzahlung ausgezahlt.

Die Eingruppierung in die entsprechenden Entgeltgruppen erfolgt nach folgenden Qualifitkationseckpunkten:

  • Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte
  • Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 2- oder 3 jährige Ausbildung
  • Entgeltgruppen 9-12 für Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
  • Entgeltgruppen 13-15 für wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master

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