Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (=TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Er löste weitgehend den Bundesangestelltentarif sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab.
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass das Tarifwerk für Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte vereinheitlicht wurde und dass man von der dienstalters- und familienbezogenen Bezahlung hin zu einer erfahrungs- und leistungsorientierten Vergütung übergegangen ist.
Für alle Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte gilt folgende einheitliche Entgelttabelle, bestehend aus:
Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe ist in der Regel an der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber orientiert.
Ein Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld sind weggefallen. Weihnachts- und Urlaubsgeld wird als reduzierte Jahressonderzahlung ausgezahlt.
Die Eingruppierung in die entsprechenden Entgeltgruppen erfolgt nach folgenden Qualifitkationseckpunkten:
Alle Angaben ohne Gewähr.