Studenten

Studenten sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das Studium gegenüber der Beschäftigung noch im Vordergrund steht. Davon geht man aus, wenn die Wochenarbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt oder die Beschäftigung auf nicht mehr als zwei Monate befristet ist und innerhalb eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen gearbeitet wird.

In der Rentenversicherung ist ein Student nur dann versicherungsfrei, wenn er einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht. 

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