Schwerbehinderte

= Personen, die, aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, in ihrer Erwerbstätigkeit auf Dauer um mehr als 50% gemindert sind

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag von den Versorgungsämtern festgestellt und im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen.

Arbeitgeber von mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen mind. 5 % davon Schwerbehinderten zur Verfügung stellen oder Ausgleichsabgaben entrichten.

Schwerbehinderte haben z.B. ein besonderes Kündigungsschutzrecht und steuerliche Vorteile.

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