= Personen, die, aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, in ihrer Erwerbstätigkeit auf Dauer um mehr als 50% gemindert sind
Der Grad der Behinderung wird auf Antrag von den Versorgungsämtern festgestellt und im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen.
Arbeitgeber von mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen mind. 5 % davon Schwerbehinderten zur Verfügung stellen oder Ausgleichsabgaben entrichten.
Schwerbehinderte haben z.B. ein besonderes Kündigungsschutzrecht und steuerliche Vorteile.
Alle Angaben ohne Gewähr.