Schüler

Für Schüler von allgemein bildenden Schulen (Grund-, Realschulen und Gymnasien) besteht in der Arbeitslosenversicherung generell Versicherungsfreiheit.

Der Schülerstatus ist durch die Schulbescheinigung in den Entgeltunterlagen zu belegen.

Bei einer Ausübung einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht die Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Ferienjobs als Aushilfe sind versicherungsfrei, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahres von vornherein auf zwei Monate (50 Arbeitstage) befristet ist. Die wöchentliche Arbeitszeit und das Entgelt spielen hierbei keine Rolle.

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Alle Angaben ohne Gewähr.