Der Arbeitnehmer darf Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung in einer privaten Waschmaschine als Werbungskosten absetzen.
Die Erstattung durch den Arbeitgeber ist keine Steuerbefreiung, selbst wenn sie dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt wurde.
Die unentgeltliche Reinigung der vom Arbeitnehmer selbst beschafften Berufsbekleidung durch den Arbeitgeber ist ebenfalls steuerpflichtig.
Steuerfrei ist sogenanntes Wäschegeld, wenn damit
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