= alle Steuern, die direkt an der “Quelle” erhoben werden; d.h. dort, wo sie entstehen
Die bekannteste Quellensteuer ist die Lohnsteuer, denn der Arbeitgeber muss gemäß Gesetz die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt abführen. Eine weitere Quellensteuer ist z.B. die Kapitalertragssteuer.
Letzte Aktualisierung:
Alle Angaben ohne Gewähr.