Quellensteuer

= alle Steuern, die direkt an der “Quelle” erhoben werden; d.h. dort, wo sie entstehen

Die bekannteste Quellensteuer ist die Lohnsteuer, denn der Arbeitgeber muss gemäß Gesetz die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt abführen. Eine weitere Quellensteuer ist z.B. die Kapitalertragssteuer.

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