Pfändung des Arbeitseinkommens

Die Pfändung von Lohn bzw. Gehalt ist eines der häufigsten Mittel der Zwangsvollstreckung.

Über die Lohnabrechnung kann das Gehalt bzw. der Lohn gepfändet werden. Dem Schuldner verbleibt dann ein monatliches Mindesteinkommen.

Sie erfolgt gemäß ZPO direkt beim Arbeitgeber, d.h. der Arbeitgeber wird zum Drittschuldner des Gläubigers.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel
  • der Gläubiger hat Namen und Anschrift des Arbeitgebers vom Schuldner
  • der Gläubiger beantragt bei Gericht die Lohnpfändung
  • der Arbeitgeber erhält Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht

Liegen mehrere Pfändungen vor, muss der Arbeitgeber die zeitliche Reihenfolge der Zustellung berücksichtigen.

 

Hier finden Sie einen aktuellen Pfändungsrechner sowie die Pfändungstabelle.

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