Die Pfändung von Lohn bzw. Gehalt ist eines der häufigsten Mittel der Zwangsvollstreckung.
Über die Lohnabrechnung kann das Gehalt bzw. der Lohn gepfändet werden. Dem Schuldner verbleibt dann ein monatliches Mindesteinkommen.
Sie erfolgt gemäß ZPO direkt beim Arbeitgeber, d.h. der Arbeitgeber wird zum Drittschuldner des Gläubigers.
Voraussetzungen hierfür sind:
Liegen mehrere Pfändungen vor, muss der Arbeitgeber die zeitliche Reihenfolge der Zustellung berücksichtigen.
Hier finden Sie einen aktuellen Pfändungsrechner sowie die Pfändungstabelle.
Alle Angaben ohne Gewähr.