Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt des Kindes sowie für den Entbindungstag selbst gezahlt.

Die Zahlung erhalten Frauen, die entweder pflichtversichert oder freiwillig, als Mitglied mit einem Anspruch auf Krankengeldzahlung, versichert sind.

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Mutterschaftsgeld:

  • die Frau muss in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen,
  • der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt 
  • oder das Arbeitsverhältnis beginnt nach Beginn der Mutterschutzfrist (hier besteht dann ein Anspruch, wenn die Frau bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist)

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.