Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt des Kindes sowie für den Entbindungstag selbst gezahlt.
Die Zahlung erhalten Frauen, die entweder pflichtversichert oder freiwillig, als Mitglied mit einem Anspruch auf Krankengeldzahlung, versichert sind.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Mutterschaftsgeld:
Alle Angaben ohne Gewähr.