Minijob

Eine Beschäftigung kann geringfügig sein, aufgrund der Höhe des Arbeitsentgelts (=geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder ihrer Dauer (=kurzfristige Beschäftigung).

Zudem besteht ein Unterschied, ob die Ausübung der geringfügigen Beschäftigung in einem gewerblichen Betrieb oder in einem Privathaushalt stattfindet.

Eine unregelmäßige, kurzfristige oder gelegentliche Beschäftigung mit mehr als geringfügiger Arbeitszeit ist eine Aushilfstätigkeit (dies gilt auch für eine kurzfristige und gleichzeitig zeitlich geringfügige Tätigkeit).

Die regelmäßige Beschäftigung mit einer geringfügigen Arbeitszeit ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

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Alle Angaben ohne Gewähr.