Lohnsteuerbescheinigung

2009 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss der Arbeitgeber das Lohnkonto abschließen und aufgrund der dortigen Eintragungen die Lohnsteuerbescheinigung vornehmen.

 Die Lohnsteuerbescheinigung wird auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt.

Sie enthält:

  • die Beschäftigungsdauer
  • den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich Sachbezüge)
  • einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer
  • den Solidaritätszuschlag

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