Lohnsteuer

= Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 38 EStG)

Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben.

Die Höhe richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist.

Der Schuldner ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber muss jedoch die Lohnsteuer vom Bruttolohn berechnen und an das Finanzamt abführen (Quellensteuer). Er haftet für die korrekte Berechnung und Abführung.

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