Ein Lohnkonto muss am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und für jedes Kalenderjahr vom Arbeitgeber geführt werden.
Darin sind die für den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerzerlegung erforderlichen Merkmale aus der Lohnsteuerkarte oder einer entsprechenden Bescheinigung enthalten.
Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres wird ein neues Lohnkonto eröffnet.
Alle Angaben ohne Gewähr.