Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen sind zum Beispiel:

  • Krankengeld
  • Verletztengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Übergangsgeld
  • Unterhaltsgeld
  • ALG I und ALG II

Die Leistungen sind zwar steuerfrei, werden aber im Rahmen des Progressionsvorbehaltes über den Steuersatz berücksichtigt.

Der Bezieher ist während des Bezugs dieser Leistungen versicherungspflichtig, wenn er im letzten Jahr vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig gewesen ist.

Wenn nicht, kann die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung beantragt werden; die Versicherung wird dann vom Träger der jeweiligen Sozialleistung durchgeführt.

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Alle Angaben ohne Gewähr.