Krankenversicherung (gesetzliche)

Die gesetzliche Krankenversicherung hat als Solidargemeinschaft nach Regelungen des Sozialgesetzes die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

Krankenkassen haben durch Aufklärung, Beratung und Leistungen auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken und zu helfen.

Die Beitragssätze werden für Arbeitgeber und Mitglieder der Krankenkassen bundeseinheitlich per Rechtsverordnung festgelegt. Der Beitragseinzug liegt bei den Krankenkassen.

Versicherte Personen sind:

  • Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • gegen Entgelt beschäftigte Auszubildende
  • Personen während der Zeit, in der sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch aus bestimmten Gründen ruht
  • Landwirte einschl. mitarbeitende Familienangehörige
  • Künstler und Publizisten
  • Rehabilitanden
  • behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
  • Studenten
  • Praktikanten sowie zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt
  • Rentner
  • Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren

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