Krankentagegeld

Krankentagegeldzahlungen aus einer privater Krankenversicherung sind kein Arbeitslohn.

Dies gilt auch, wenn der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährt ist und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gegenüber der Krankenversicherung anspruchsberechtigt sind.

Krankentagegeld aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für Autounfälle auf Dienstreisen abgeschlossen hat, ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Versicherungsleistungen, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weitergeleitet werden, wenn der Arbeitgeber zur Finanzierung arbeitsrechtlicher Ansprüche rückversichert und selbst alleiniger Anspruchsberechtigter gegenüber der Versicherung ist, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. 

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