Kraftfahrzeug

Wird der PKW vom Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt, so wird das Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel anerkannt und Aufwendungen können als Werbungskosten in vollem Umfang abgesetzt werden. Dies gilt nicht bei ausschließlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Eine Übernahme der Kosten für ein Fahrsicherheitstraining durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, außer die Kostenübernahme liegt im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse.
Die verbilligte oder kostenlose Übereignung eines Kfz vom Arbeitgeber auf den Arbeitgeber ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

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Alle Angaben ohne Gewähr.