Kontogebühren

Durch den Arbeitgeber erstattete Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Bei Arbeitnehmern des Bank- und Kreditgewerbes ist die kostenlose Kontoführung ein geldwerter Vorteil; hierbei wird aber der Rabattfreibetrag berücksichtigt.

Kontogebühren sind als Werbungskosten absetzbar, sofern mit dem Beruf zusammenhängende Buchungen abgegolten werden.

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.