Job-Ticket

= unentgeltliche bzw. verbilligte Fahrtkostenzuschüsse oder Sachbezüge vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln; oft in Form der Bereitstellung preisermäßigter Job-Tickets

Die erhaltenen Vorteile sind steuerpflichtig, es ist aber eine Pauschalversteuerung nach § 40 EStG möglich.

Nach § 8 ist eine Steuerbefreiung für Sachbezüge möglich (44-Euro-Freigrenze pro Kalendermonat und Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte).

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