= unentgeltliche bzw. verbilligte Fahrtkostenzuschüsse oder Sachbezüge vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln; oft in Form der Bereitstellung preisermäßigter Job-Tickets
Die erhaltenen Vorteile sind steuerpflichtig, es ist aber eine Pauschalversteuerung nach § 40 EStG möglich.
Nach § 8 ist eine Steuerbefreiung für Sachbezüge möglich (44-Euro-Freigrenze pro Kalendermonat und Rabattfreibetrag für Belegschaftsrabatte).
Alle Angaben ohne Gewähr.