= Zahlung des Arbeitgebers, die dieser neben dem Arbeitsentgelt als Anerkennung für eine geleistete und Anreiz für eine zukünftige Arbeitsleistung gewährt
Üblicherweise kommt sie in Form von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder einem Jubiläumsgeschenk vor.
Es besteht zwar kein allgemeingültiger Rechtsanspruch auf sie, jedoch kann sich ein Anrecht aus dem Arbeitsvertrag, einer betrieblichen Übung, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem geltenden Tarifvertrag oder einer sonstigen freiwilligen Betriebsvereinbarung ergeben.
Als sonstige Bezüge sind Gratifikationen steuer- und beitragspflichtig.
Alle Angaben ohne Gewähr.