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11.06.2019 16:02
Diese Beiträge dürfen vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt werden, da es hierfür keine Steuerbefreiungsvorschrift gibt. Der Arbeitnehmer kann sie jedoch als Werbungskosten absetzen.
Letzte Aktualisierung: 11.06.2019. 16:02
Alle Angaben ohne Gewähr.