Bei der Lohnsteuer gibt es verschiedene Freibeträge, die verfahrensmäßig unterschiedlich berücksichtigt werden:
Sie sind bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und werden daher ohne einen besonderen Antrag des Arbeitnehmers schon beim laufenden Lohnsteuerabzug gewährt.
Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Vorsorgepauschale
Diese Freibeträge werden nicht auf die Lohnsteuerkarte eingetragen, sind aber vom Arbeitgeber vor Anwendung der Lohnsteuertabelle abzuziehen.
Beispiele: der Altersentlastungsbetrag, der Vorsorgebeitrag und der Zuschlag zum Versorgungsbeitrag
Diese werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen und sind vom Arbeitgeber vor der Anwendung der Lohnsteuertabelle abzuziehen.
Beispiele: erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen
Alle Angaben ohne Gewähr.