Freibeträge

Bei der Lohnsteuer gibt es verschiedene Freibeträge, die verfahrensmäßig unterschiedlich berücksichtigt werden:

  • "Tabellen-Freibeträge":

Sie sind bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und werden daher ohne einen besonderen Antrag des Arbeitnehmers schon beim laufenden Lohnsteuerabzug gewährt.

Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Vorsorgepauschale

  • Freibeträge, die vor Anwendung der Anwendung der Lohnsteuertabellen abgezogen werden müssen:

Diese Freibeträge werden nicht auf die Lohnsteuerkarte eingetragen, sind aber vom Arbeitgeber vor Anwendung der Lohnsteuertabelle abzuziehen.

Beispiele: der Altersentlastungsbetrag, der Vorsorgebeitrag und der Zuschlag zum Versorgungsbeitrag 

  • Freibeträge, die die Arbeitnehmer beim Finanzamt beantragen müssen:

Diese werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen und sind vom Arbeitgeber vor der Anwendung der Lohnsteuertabelle abzuziehen.

Beispiele: erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen

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