Forderungsverzicht

Ein Forderungsverzicht ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Verzicht des Arbeitgebers auf eine (nicht völlig wertlose) Forderung gegenüber dem Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis veranlasst ist.

Beispiele:

  • gestundeter Kaufpreis für entgeltlich überlassenes Arbeitsgerät wird erlassen
  • auf Schadensersatzforderung gegenüber Arbeitnehmer wird verzichtet, weil dieser im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit Firmenwagen beschädigt hat
  • nach Inanspruchnahme als Haftender für Lohnsteuer wird darauf verzichtet, Arbeitnehmer in Regress zu nehmen

Der Arbeitslohn gilt im Zeitpunkt des Abschlusses des Erlassvertrages als zugeflossen.

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Alle Angaben ohne Gewähr.