Erziehungsbeihilfe

= Sammelbezeichnung für finanzielle Leistungen an Personen, die in einer beruflicher Ausbildung stehen

Erziehungsbeihilfen sind steuer-und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Kommen sie jedoch aus öffentlichen Mitteln, können sie nach § 3 Nr.11 EStG steuerfrei bleiben.

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