Der elektronische Einkommensnachweis ersetzt Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer bei Anträgen von Sozialleistungen oder anderen Leistungen. Die Arbeitgeber, die zuvor diese Papierbescheinigungen aushändigten, müssen dadurch keine schriftlichen Bescheinigungen mehr erstellen, sondern die monatlichen Einkommensdaten mittels des elektronischen Verfahrens an eine zentrale Speicherstelle melden.
Von dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die entsprechenden Daten zur Leistungsberechnung ab.
Das Trägerverfahren für die Übermittlung ist das DEÜV-Verfahren, welches 2009 eingeführt und in den folgenden Jahren für folgende Bescheinigungen verpflichtend wurde:
Der ordnungsgemäße Eingang der Daten wird mit einer elektronischer Quittung bescheinigt.
Das Verfahren sorgt für eine Kostensenkung durch den Wegfall der Archivierung der Bescheinigungsdaten beim Arbeitgeber. Dies übernimmt nun die zentrale Speicherstelle.
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