Einmalzahlung

= alle im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Bezüge, die in größeren Zeitabständen als monatlich gezahlt werden und kein laufendes Arbeitsentgelt darstellen

Hierzu gehören z.B. Weihnachts- und Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, zusätzliche Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen, sowie ähnliche Leistungen, welche in der Sozialversicherung Arbeitsentgelt darstellen.

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Alle Angaben ohne Gewähr.