Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Jobs sollen Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen. Hierfür wird ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten eingesetzt.

Die  Kommunen legen je nach Bedarf Arbeitsangelegenheiten ein. Nach Absprache kann dies auch bei anderen gemeinnützigen Trägern passieren. 

Die Mehraufwandsentschädigung von 1 bis 2 EUR/Stunde wird ohne Anrechnung neben dem Arbeitslosengeld II gezahlt. Dies ist steuerfrei.

Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, muss der Betroffene selbst tragen.

Ein Ein-Euro-Job begründet kein Arbeitsverhältnis, sondern ist öffentlich-rechtlicher Natur. Hilfebedürftige haben daher keinen Anspruch auf die zwingend gesetzlichen Ansprüche, die bei einem Arbeitsverhältnis bestehen würden (z.B. angemessene Vergütung).

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