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11.06.2019 16:02
Ein dreizehntes Monatsgehalt ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Es ist wie sonstige Bezüge zu versteuern.
In einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zählt es als Einmalzahlung.
Letzte Aktualisierung: 11.06.2019. 16:02
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