= Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber (oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten) an den Arbeitnehmer, die auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrages beruht
Es handelt sich um einen Geldbetrag, der auch sonst typischerweise als Kredit aufgenommen wird.
Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Entlohnung des Arbeitnehmers.
Die dafür getroffene Vereinbarung wird im Regelfall schriftlich, mit einem Vermerk über Tilgung, Laufzeit, Verzinsung und ggf. Sicherung der Rückzahlung, festgehalten.
Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise in Ratenzahlung durch eine Verrechnung mit dem Lohn.
Bei langfristigen Rückzahlungsvereinbarungen kann es zu Problemen kommen, wenn noch teilweise die Valutierung auf das Darlehen besteht, das Arbeitsverhältnis jedoch beendet wird.
Sowohl bei der Gewährung des Darlehens, als auch bei der Rückzahlung gibt es weder Zu- noch Abfluss von Arbeitslohn, demzufolge ist dies lohnsteuerlich unbeachtlich.
Erlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch eine Rückzahlung, so ist dies ein geldwerter Vorteil.
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