Die Bundesknappschaft war ehemals der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. Nach der Neuordnung der Rentenversicherung, war sie unter dem Namen Knappschaft-Bahn-See ebenfalls für Seeleute und Bahnarbeiter zuständig.
Seit des Inkrafttretens der Minijob-Regel, ist die sie der Träger der Minijobzentrale und damit die zentrale Verwaltung sowie Einzugsstelle für alle geringfügig Beschäftigten im gesamten Bundesgebiet.
Ein weiteres breites Feld der Knappschaft sind zudem medizinische Einrichtungen und Rehabilitation.
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