= Manteltarifvertrag, den der Bund, sowie die Länder und kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaft ÖTV geschlossen hatten
Dieser Vertrag regelte vom 01.04.1961 bis zum 01.10.2005 (bzw. 01.11.2006) die Beschäftigungsbedingungen der meisten Angestellen im öffentlichen Dienst.
Er wurde mittlerweile durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (=TVöD), den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und den für einige andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (z.B. Bundesagentur für Arbeit) einem dem TVöD nachempfundenem Tarifvertrag (TV-BA), weitgehend ersetzt.
Der BAT gilt jedoch noch weiterhin in diversen Bundesländern, die aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind. Auch zahlreiche Arbeitgeber orientieren sich weiterhin an ihm.
Im BAT werden Angestellte, je nach Tätigkeitsfeld, in eine bestimmte Vergütungsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet; dieses Grundgehalt steigert sich, unabhängig von der Leistung, mit dem Alter.
Es wird aufgestockt durch einen Ortszuschlag, welcher sich, im Gegensatz zu seinem Namen, im Wesentlichen nach dem Familienstand (ledig, verheiratet/verpartnert und mit Kind) bemisst.
Weitere Zulagen, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonntags- oder Nachtarbeit und Trennungsgeld, sind möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr.