Bildungsgutschein

= Bescheid, mit dem das Vorliegen von Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung festgestellt wird

Arbeitnehmer können bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, durch die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. der Zahlung von Arbeitslosengeld, bei der beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn

  • die Weiterbildung notwendig ist,
    • um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
    • um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
    • um bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen, oder
    • weil wegen fehlendem Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt worden ist.
  • vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist.
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Für die Zeit der geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen dafür vorliegen. Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, erfolgt nur die Zahlung der Weiterbildungskosten. Hierzu zählen notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sowie die Kosten für Betreuung von Kindern.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhält der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein. Er kann damit im Regelfall unter den zugelassenen Bildungsmaßnahmen und deren Trägern frei wählen. Der Bildungsgutschein kann jedoch auch auf bestimmte Bildungsziele oder regional begrenzt sein.

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.