= Bescheid, mit dem das Vorliegen von Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung festgestellt wird
Arbeitnehmer können bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, durch die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. der Zahlung von Arbeitslosengeld, bei der beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn
Für die Zeit der geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen dafür vorliegen. Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, erfolgt nur die Zahlung der Weiterbildungskosten. Hierzu zählen notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sowie die Kosten für Betreuung von Kindern.
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhält der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein. Er kann damit im Regelfall unter den zugelassenen Bildungsmaßnahmen und deren Trägern frei wählen. Der Bildungsgutschein kann jedoch auch auf bestimmte Bildungsziele oder regional begrenzt sein.
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