Berufssportler

= Individual- oder Mannschaftssportler, die aus dem Sport ihr Einkommen erzielen

Individualsportler (z.B. Tennisspieler) erzielen ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.

Mannschaftssportler  (z.B. Fußballer) erzielen ihre Einkünfte in den meisten Fällen aus nichtselbstständiger Arbeit. Hierzu liegt im Normalfall ein Anstellungsvertrag, beispielsweise mit einem Fußballverein, vor. Sie sind somit meist Arbeitnehmer.

  • Einnahmen aus einer Werbetätigkeit zählen als Arbeitslohn, wenn die Werbemaßnahme durch die nichtselbstständige Sporttätigkeit veranlasst und damit Ausfluss des Dienstverhältnisses ist.
  • Zum Arbeitslohn gehören:
    • laufende Vergütungen
    • Punkteprämien
    • Auflaufprämien
    • Aufstiegs- oder Nichtabstiegsprämien
    • Anteile an gezahlten Ablösesummen

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Alle Angaben ohne Gewähr.