Bereitschaftsdienst

= Zeitspanne, in der sich der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er gegebenenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann

Bereitschaftsdienste sind vorallem zu finden bei:

  • Feuerwehr, Polizei und Verkehrswesen,
  • Rettungsdiensten, Krankenhäusern und wichtigen Pflegediensten,
  • Energieversorgern und wichtigen Entsorgungsbetrieben,
  • Unternehmensbetrieben, in denen längere Ausfälle gravierend wären,
  • Vergiftungszentralen,
  • uvm. 

Bereitschaftsdienstvergütungen können als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei belassen werden, soweit sie die vorgesehenne Prozentsätze nicht übersteigen. Dies wird an den Rufbereitschaftsentschädigungen gemessen.

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