= Zeitspanne, in der sich der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten hat, damit er gegebenenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann
Bereitschaftsdienste sind vorallem zu finden bei:
Bereitschaftsdienstvergütungen können als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei belassen werden, soweit sie die vorgesehenne Prozentsätze nicht übersteigen. Dies wird an den Rufbereitschaftsentschädigungen gemessen.
Alle Angaben ohne Gewähr.