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11.06.2019 16:02
Die unentgeltliche Beratung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (z.B. bei Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten) ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Letzte Aktualisierung: 11.06.2019. 16:02
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