Ein Auslandstätigkeitserlass stellt bestimmte Arbeitnehmer-Einkünfte bei Auslandstätigkeiten von der Einkommensteuer/ Lohnsteuer frei.
Dies dient zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht wegen des Territorialprinzip nur in seltenen Fällen für die Beschäftigung von deutschen Arbeitnehmern im Ausland.
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