Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine eigenständige Pflichtversicherung aus dem Bereich der Sozialversicherung mit dem Zweck, Erwerbslose während ihrer Arbeitssuche

  • zu unterstützen (z.B. geldwerter Zuschuß zu Bewerbungen),
  • zu beraten (z.B. durch Vermittlungsgespräche),
  • zu fördern (z.B. durch Umschulungen)

und

  • ihnen ein Einkommen zu sichern.

Nach Ablauf einer Wartezeit sind alle Personen versichert, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

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