Arbeitgeber

Im Sinne des Arbeitsrechts ist ein Arbeitgeber:

  • derjenige, der einen Arbeitnehmer beschäftigt
    • kann eine juristische Person des Privatrechts (z.B. GmbH, KG, AG) oder des öffentlichen Rechts sein, eine natürliche Person, oder auch eine Mehrzahl von natürlichen oder juristischen Personen
  • Gläubiger der Beschäftigung und Schuldner der Arbeitsvergütung, da er laut Arbeitsvertrag der Vertragspartner des Arbeitnehmers ist

Im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist ein Arbeitgeber:

  • derjenige, der über Art, Ort, Weise und Zeit der Arbeitserledigung bestimmt und hierfür ein Entgelt zahlt
    • kann sowohl natürliche als auch juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein

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