Aktienoption

Ein Käufer der Option (Optionsnehmer) erhält vom Verkäufer der Option (Optionsgeber) das Recht, entweder Aktien am Ende der Laufzeit oder innerhalb der Laufzeit zu einem fest vereinbartem Preis (Basispreis) zu kaufen (Kaufoption), oder zu verkaufen (Verkaufoption).

Für den Erwerb der Option muss der Käufer ein Entgelt (Optionsprämie) zahlen.

Liegt der Wert der Aktien bei der Kaufoption zum Zeitpunkt der Optionsausübung über Basispreis, so macht der Käufer Gewinn.

Liegt der Wert der Aktien unter dem Basispreis wird der Käufer die Option verfallen lassen; er macht einen Verlust in der Höhe der gezahlten Optionsprämie.

Das Optionsrecht ist im Allgemeinen als Wirtschaftsgut, das eigenständig verkehrsfähig und selbständig bewertbar ist, anerkannt.

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