Urlaubsabgeltung

= Ersatz für den mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglichen Anspruch auf die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung

Voraussetzungen für die Gewährung der Urlaubsabgeltung: 

1. Das Arbeitsverhältnis muss beendet sein.

Der Grund dafür ist unerheblich. Ausgenommen ist der Tod des Arbeitnehmers.

2. Dem Arbeitnehmer muss noch Urlaub zustehen, den er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnte.

Dabei ist es gleichgültig, ob es Urlaub aus dem laufenden Jahr oder übertragener Urlaub ist.

3. Die rechtzeitige Beantragung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung durch den Arbeitnehmer ist erfolgt.

Mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs, verfällt auch der Anspruch auf die Urlaubsabgeltung.

4. Der Arbeitnehmer muss arbeitsfähig sein.

Wer arbeitsunfähig erkrankt oder gar erwerbsunfähig ist, kann keine Arbeitsleistung erbringen und damit nicht durch eine Urlaubsgewährung von der Arbeitspflicht freigestellt werden.

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