Nachforderung von Steuern und Beiträgen

Der Schuldner der Steuerabzugsbeträge ist der Arbeitnehmer, daher ist die Nachforderung beim Arbeitnehmer als Steuerschuldner immer möglich.

Ein Nachforderungsbescheid erfolgt insbesondere dann gegen den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines gesetzlichen Haftungsausschlusses nicht haften muss.

Eine Nachforderung beim Arbeitgeber erfolgt, wenn dieser die Steuernachforderung für den Arbeitnehmer übernehmen will.

Eine Nachzahlung zählt zu sonstigen Bezügen, wenn der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung sich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Kalenderjahr als dem der Zahlung enden.

Eine Nachzahlung ist laufender Arbeitslohn, wenn sie sich ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im Kalenderjahr der Zahlung enden.

 

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