Elektronischer Einkommensnachweis

Der elektronische Einkommensnachweis ersetzt Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer bei Anträgen von Sozialleistungen oder anderen Leistungen. Die Arbeitgeber, die zuvor diese Papierbescheinigungen aushändigten, müssen dadurch keine schriftlichen Bescheinigungen mehr erstellen, sondern die monatlichen Einkommensdaten mittels des elektronischen Verfahrens an eine zentrale Speicherstelle melden.

Von dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die entsprechenden Daten zur Leistungsberechnung ab.

  • Dieser Datenzugriff ist nur mit Zustimmung des Bürgers möglich.
  • Den Schlüssel für die Daten und die Zugangsberechtigung des Beschäftigten erhält man nur bei der Verwaltung. Beides ist jeweils durch eine digitale Signatur geschützt. Dadurch erfolgt eine doppelte Prüfung der Berechtigung,.

Das Trägerverfahren für die Übermittlung ist das DEÜV-Verfahren, welches 2009 eingeführt und in den folgenden Jahren für folgende Bescheinigungen verpflichtend wurde:

  • Bundeselterngeld
  • Arbeitsbescheinigung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Bescheinigung über eine geringfügige Beschäftigung
  • Nebeneinkommensbescheinigung
  • Bescheinigung nach dem Wohnraumförderungsgesetz
  • Fehlbelegungsabgabe
  • Kindergeldabrechnung
  • (Ausweitung auf weitere Bereiche in Planung)

Der ordnungsgemäße Eingang der Daten wird mit einer elektronischer Quittung bescheinigt.

Das Verfahren sorgt für eine Kostensenkung durch den Wegfall der Archivierung der Bescheinigungsdaten beim Arbeitgeber. Dies übernimmt nun die zentrale Speicherstelle.

Zurück

Alle Angaben ohne Gewähr.